Die Nationalstaaten gehen gegen illegale Inhalte im Internet nicht nur durch eine exterritoriale Ausdehnung ihres Strafrechts vor, sondern auch mit dem Versuch, das Netz gegen illegale Inhalte im Ausland abzuschotten. Das Projekt zeigt, dass derartige "Sperrverfügungen" gegen Accessprovider auf dem eigenen Hoheitsgebiet einen Zugriff der Bürger auf illegale Inhalte im Internet nur in begrenztem Maße und mit intensiven Freiheitseingriffen (insb. in das Fernmeldegeheimnis) verhindern können.