Schlechte Nachrichten für viele Leiharbeiter: Selbst wenn sie jahrelang bei einer Firma eingesetzt werden, haben sie keinen Anspruch auf eine Festanstellung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter kritisierten allerdings Gesetzeslücken.
Eingeschränktes Streikrecht, niedrige Löhne, Leiharbeit, Outsourcing: Die Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände stehen als Arbeitgeber in der Kritik. Beim Kirchentag in Hamburg wurde heftig über die Ausnahmeregeln für die Kirchen beim Arbeitsrecht debattiert.
Zoll und Arbeitsagentur sind sich sicher: Beim Einsatz von Leiharbeitern der Firma Trenkwalder für den Online-Händler Amazon ist das geltende Recht verletzt worden. Das ergab eine Sonderprüfung nach Ausstrahlung einer ARD-Reportage. Auch im Bundestag hagelte es Kritik an den Bedingungen bei Amazon.
Arbeitsministerin von der Leyen hat den Internet-Versandhändler Amazon aufgefordert, über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern in den Logistikzentren des Unternehmens aufzuklären. Nach einer ARD-Dokumentation über die schlechte Behandlung von Leiharbeitern steht der Versandriese massiv in der Kritik.
Amazon vermeldet Rekordumsätze, doch die Arbeitsbedingungen scheinen weniger positiv zu sein. In den deutschen Logistikzentren des US-Konzerns arbeiten vor allem Leiharbeiter. Sie müssen harte Arbeit verrichten - für einen niedrigen Lohn.
Sie leben eingepfercht in ihren Unterkünften, werden rund um die Uhr überwacht und mies bezahlt - die Leiharbeiter bei dem Online-Versandhaus Amazon in Bad Hersfeld leben nahezu rechtlos, wie die beiden hr-Reporter Diana Löbl und Peter Onneken in ihrer Reportage zeigen.
Eine missbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht schon dann vor, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen seine Arbeitnehmer ausschließlich konzernintern verleiht.
Im Bundestag Beschäftigte verdienen nach Recherchen des ARD-Magazin "Report Mainz" teilweise so wenig, dass sie eine Aufstockung auf Hartz-IV-Niveau beantragen müssen. Betroffen sind Mitarbeiter von Drittfirmen, die für die gleiche Arbeit oft deutlich weniger Lohn erhalten als Festangestellte.
Selbst nach vier Jahren in Leiharbeit haben die Betroffenen keinen Anspruch auf eine feste Stelle, entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei sollte Leiharbeit ursprünglich nur Auftragsspitzen überbrücken. Der klartext.