Die ursprünglich von Familienministerin von der Leyen vorgeschlagene Ausblendung bzw. Sperrung von Webseiten soll durch einen Vertrag zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Internet-Service-Providern (ISPs) als Zugangsanbieter zum Internet durchgeführt werden. Der dem CCC zugespielte Vertrag, der den ISPs bereits unterschriftsreif zugestellt wurde, verpflichtet die ISPs, ihren Kunden den Zugang zu einer geheimen und somit nicht rechtsmittelfähigen Liste von Domains zu verwehren.
Der Vertragsentwurf verpflichtet die ISPs, die nur werktags vom BKA übermittelten Zensurlisten geheimzuhalten. Somit sieht sich der CCC in seinen Befürchtungen [2] bestätigt, dass Frau von der Leyen zusammen mit Innenminister Schäuble und dem BKA eine Vorzensur ohne gesetzliche Grundlage einzuführen versucht.