In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post lauern verklausulierte Pflichten, und der E-Brief genießt nicht den Schutz des Briefgeheimnisses.
Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet, das verspricht die Deutsche Post AG mit ihrem neuen E-Postbrief. Kompliziert, teuer, nicht besonders sicher, so ein erstes knallhartes Urteil der Stiftung Warentest. Doch es kommt noch schlimmer. Mit den beiden Rechtsanwälten Udo Vetter und Thomas Stadler habe ich mir mal das Kleingedruckte vorgenommen. Soviel vorweg: bei manchen Passagen geht richtig die Post ab.