Es soll eine Gesetzgebung auf Bundesebene (oder für alle Bundesländer verpflichtend) geschaffen werden, welche das Ruherecht der im Dienst der Bundesrepublik Deutschland als Angehörige der Bundeswehr im Rahmen von Kriegen oder kriegsähnlichen Handlungen oder Einsätzen inner- und außerhalb Deutschlands gefallenen Soldaten regelt bzw. neu fasst. Das Ruherecht soll in diesen Fällen dauerhaft erteilt werden. Bis auf in Sachsen und im Saarland werden in allen Bundesländern die Ruhezeiten wie für zivi