Mit dem Schutzrecht für Presseverlage drohten jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen und Abmahnwellen, meint der Informationsrechtler Thomas Hoeren. Er reiht sich in die Phalanx der Kritiker ein, die vor der Anhörung im Bundestag Stellung beziehen.
Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschäftigt die deutsche Politik seit nunmehr gut vier Jahren. Jetzt nähert sich das Thema der politischen Zielgeraden im Bundestag. Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss mit diversen Sachverständigen aus den Lagern der Kritiker wie auch der Befürworter den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Unter dem Namen „Verteidige dein Netz“ hat Google vor einigen Wochen eine große Kampagne gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage begonnen.
Die Linke will das System der kollektiven Rechtewahrnehmung grundlegend modernisieren und die Stellung der Urheber im Vertragsrecht stärken. Vor allem bei Schwarz-Gelb stießen die Pläne aber auf Ablehnung.
Der ehemalige BGH-Richter Wolfgang Nešković verlässt die Linksfraktion und will im nächsten Jahr als unabhängiger Direktkandidat in den Bundestag einziehen
Seit mehreren Jahren spukt es durchs Netz, jetzt wird es ernst: Am späten Abend diskutieren Abgeordnete das Leistungsschutzrecht für Verlage erstmals im Bundestag. Die Gegner und Befürworter rüsten für die Schlacht, die Lobbyisten werden aktiv. Auf der Strecke bleibt die neutrale Berichterstattung.
Die Reden für die 1. Lesung des Entwurfs zum besseren Verlegerschutz im Internet am Donnerstag nächster Woche soll nach bisherigen Planungen nur zu Protokoll gehen.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist nun auch offiziell im Bundestag angekommen. Halina Wawzyniak, Herbert Behrens und die Fraktion DIE LINKE haben die Ungereimtheiten und möglichen Kollateralschäden des Leistungsschutzrechts in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Vorabversion) zu systematisieren versucht.
Sachverständige skizzierten im Bundestag Möglichkeiten zur Förderung freier Software etwa im Vergaberecht, faktische Behinderungen durch Verwaltungsvorgaben zum Dokumentenaustausch und die Bedeutung offener Standards.
Das jüngste Karlsruher Urteil ist eine präzise und dichte Beschreibung des Regierungsstils von Angela Merkel in Zeiten der europäischen Staatsschuldenkrise. Wir lesen eine Warnung vor drohender Entdemokratisierung. (Von Christian Geyer)
Jeder hat das Recht auf eine andere Meinung, sagt das Grundgesetz. Jeder hat die Pflicht, sich der Mehrheitsmeinung unterzuordnen, sagen die Fraktionschefs im Bundestag. Die „Maulkorb-Reform“, die Einschränkung des Rederechts für Bundestags-Abgeordnete, ist zwar vorerst vom Tisch. In Wahrheit gibt es den Maulkorb aber längst - und alle machen mit.
Der Bundestag hat heute erneut über die Verschärfung des Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung diskutiert. Hintergrund war ein Vorschlag der SPD-Fraktion zur
In der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ sitzen gleich viele Politiker und Experten. Ist das Gremium deswegen frei von politischen Ritualen? Dann sähe sein Umgang mit dem Thema Netzneutralität anders aus. (Von Constanze Kurz)
Speziell der Bericht der taz erweckt den Eindruck, man hätte sich auf eine Neuausrichtung des Urheberrechts verständigt. Das Gegenteil ist allerdings zutreffend.