Seit drei Jahren gilt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Welche Nebenwirkungen es hat, zeigt der Streit der "Süddeutschen Zeitung" mit einem Start-up.
Nach einer zweiten Niederlage vor Gericht zieht die Verwertungsgesellschaft vor den BGH und hofft, dass sich das Problem bis zu einem Urteil dort auf andere Weise erledigt
Zum aktuellen <a href=http://www.boersenblatt.net/641342/>VG Wort-Urteil des Münchner Oberlandesgerichts</a> liegt inzwischen die ausführliche Begründung vor. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang über den Kern der Entscheidung und was sie für Verlage bedeutet - in rechtlicher und finanzieller Hinsicht.
Ende der kommenden Woche befasst sich eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort mit dem Rechtsstreit und den notwendigen Konsequenzen daraus. Vogel tritt im Folgenden der Rechtsauffassung der VG Wort und damit auch der VG Bild-Kunst und der GEMA entgegen. Es ist auch ein Versuch, die Materie (halbwegs) verständlich aufzubereiten.