Der Zugriff auf Bestandsdaten von Handy- und Internetusern für Strafverfolger ist grundsätzlich zulässig, die bestehenden Regelungen gehen aber viel zu weit.
Stellungnahmen im laufenden Verfahren zur Bestandsdatenauskunft vor dem Bundesverfassungsgericht geben Einblicke in die Vorgeschichte des aktuellen Streits.