Der Unterlassungsanspruch von Apple gründet primär auf einem sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmuster, welches beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) eingetragen ist. Auf einen entsprechenden Antrag können bestimmte Designs für die gesamte Europäische Union geschützt werden. Konkret geht es um das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 000181607-0001, welches seit 2004 zugunsten von Apple eingetragen ist.
Apple wirft Samsung vor, mit seinen Smartphones und Tablets Design und Technik von iPhone und iPad kopiert zu haben und fordert einen Verkaufsstopp. Samsung konterte mit eigenen Ideenklau-Vorwürfen.
Ganz schön peinlich, wenn's stimmt: Im Patentstreit mit Samsung legt Apple einem deutschen Gericht offenbar ein manipuliertes Beweisfoto vor. Auf dem Bild ist neben Apples iPad 2 ein Galaxy Tab 10.1 mit einem falschen Seitenverhältnis und entferntem Samsung-Logo zu sehen.