Die schwedische Ratspräsidentschaft postuliert ein neues Prinzip „Security-by-Design“, mit dem sie Verschlüsselung und Anonymisierung im Netz angreifen will. Eine hochrangige Expertengruppe soll das Thema bearbeiten. Wir veröffentlichen einen eingestuften Drahtbericht dazu im Volltext.
Die geplante SpyPhone-Verordnung der EU-Kommission ist unvereinbar mit den Grundrechten, betont der Wissenschaftliche Dienst. Sie dürfte nicht in Kraft treten.
In einem offenen Brief machen mehr als 70 Grundrechtsorganisationen ihre Position zur Chatkontrolle deutlich. Zusätzlich findet eine Protestaktion statt.
Die für die Umsetzung der Überwachungspflicht erforderlichen technischen Mittel und Methoden werden konsequent verschwiegen. Dass nicht nur Chats, sondern sämtliche Kommunikationsdienste im Netz darunter fallen, ist im Text regelrecht versteckt.
D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt fordert die EU-Kommission auf, den am Mittwoch vorgestellten Entwurf zur Einführung einer umfassenden Kontrolle sämtlicher Kommunikationsinhalte zu stoppen. Faktisch läutet das Vorhaben das Ende des grundrechtlich geschützten Kommunikationsgeheimnisses in der Europäischen Union ein.
War es das mit der vertraulichen Kommunikation? Die EU will einen Gesetzesvorschlag gegen Missbrauchsdarstellungen vorlegen – Bürgerrechtler sehen Probleme.
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) sieht in der geplanten EU-Verordnung zur Verhinderung von Kindesmissbrauch einen massiven Eingriff in die sichere und vertrauliche Onlinekommunikation.
Die Pläne der EU-Kommission zur Einführung einer so genannten „Chatkontrolle“ haben breite Empörung in Verbänden, Presse und Politik ausgelöst. Das Vorhaben sei „nicht vereinbar mit europäischen Werten“ ist dabei noch eine der netteren Reaktionen.
Die Pläne der EU im Kampf gegen Kindesmissbrauchsinhalte stoßen auf Kritik. Mail- und Messenger-Dienste sollen künftig die Nachrichten aller Nutzerinnen und Nutzer anlasslos nach verbotenen Inhalten durchsuchen. Eine Praxis, die nicht mit den Grundrechten vereinbar ist, glaubt Medienrechtler Stephan Dreyer.
Den heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Entwurf einer Verordnung zur Chatkontrolle kommentiert Felix Reda, Projektleiter bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und ehemaliger Europaabgeordneter
Die Pläne der EU-Kommission zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch drohen als Kollateralschaden die Privatsphäre der Bürger zu schleifen. Die Kritik wird lauter.
Am 30. März will die EU-Kommission ein Gesetzespaket gegen Kindesmissbrauch vorstellen, das die standardmäßige Durchsuchung aller Dateien auf den Handys aller Bürger:innen zur Folge haben könnte. Bürgerrechtsorganisationen stellen sich gegen diese Pläne.
Vor dem EU-Ministertreffen am Donnerstag wird beim Vorhaben totaler Chatkontrolle erstmals zurückgerudert. Das zeigt die Abschlusserklärung, die FM4 im Entwurf vorliegt.
Ab Dezember fällt die Internet-Kommunikation unter den Schutz der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation. Nun will die EU-Kommission Hintertüren einbauen.