Sie erinnern sich an die VW-Werbung? Läuft und läuft und – Ähnlich macht es die Aufsichtsbehörde DPMA mit einem EuGH-Urteil, das den Urhebern statt den Verwertern Vorteile brächte.
»Dieses Video ist deinem Land leider nicht verfügbar« – noch immer nervt dieser YouTube-Hinweis, der uns hierzulande in erster Linie Musikvideos vorenthält und über den wir nicht nur bei Spreeblick mehrfach debattiert haben.
Doch das ist und bleibt wahrscheinlich das Fantastische an Google: Dass der Konzern es immer wieder schafft, als eine Art kultureller Robin Hood dazustehen und nicht als das, was er ganz einfach ist: Ein profitorientiertes Mega-Unternehmen, das 97% seiner Umsätze mit Online-Werbung macht und nebenbei noch die Art und Weise, wie der Großteil der Nutzer das Internet erlebt, maßgeblich bestimmt.
Sowohl bei der GEMA als auch bei der VG WORT werden grundsätzlich auch Verleger an den Ausschüttungen beteiligt: Zwischen 30 und 50% liegt der Anteil, den diese jedes Jahr einstreichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit von Pauschalisierungen zum Zwecke der vereinfachten Verwaltung. Und mit vertraglichen Rechteabtretungen. Im Lichte des Luksan-Urteils dürfte beides nicht mehr haltbar sein.