Justiz- und Innenministerium konnten sich bei der von der EU-Kommission geforderten anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht einigen. Die nähere Betrachtung zeigt, wo es hakt.
Das Kinderpornosperrgesetz (oder, wie es eigentlich heißt, „Zugangserschwerungsgesetz“) war eines der absurdesten und unsinnigsten Gesetze, die wir je hatten, und das auch nie umgesetzt, nie befolgt, aber kürzlich wieder abgeschafft wurde. Also wäre das Thema eigentlich tot und begraben. Weil nun aber die Politik auf Landes-, Bundes- und auch auf EU-Ebene im Zusammenhang mit IT-Sicherheit, Terrorismus, Urheber- und Datenschutz und so weiter wieder heftig neue Internet-Regulierungen ventiliert, und die Mängel der Kinderpornosperre langsam in Vergessenheit geraten, will ich nochmal etwas – historisch – beleuchten, wie diese Kinderpornosperre entstanden ist und warum sie nicht funktionieren konnte.