Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.
Das Urheberrechtsportal iRights.info hat einen Entwurf für ein Eckpunktepapier des Deutsche Industrie- und Handelskammertags (DIHK) veröffentlicht. Er spricht sich darin für eine "kreative Lösung" der Urhebervergütung aus.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt sich in einem bislang nicht veröffentlichen Entwurf für ein Strategiepapier „Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt“ gegen Vorstellungen der Presseverleger für ein neues Leistungsschutzrecht. Ein solches dürfe nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft führen. iRights.info veröffentlicht das Strategiepapier hier nun exklusiv.
Der BDI ist gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage: Das Gesetzesvorhaben bringt unkalkulierbare Nachteile für über 20 Millionen PC-Arbeitsplätze in der gesamten Wirtschaft. Solange Rechtfertigung und Prüfung der ökonomischen Konsequenzen fehlen, muss das Vorhaben von der Gesetzesagenda. Die Regierungskoalition läuft Gefahr, mit einem Schnellschuss die Glaubwürdigkeit einer zukunftsgerichteten Politik im Internet zu verspielen.
Der Jurist Till Kreutzer hat im Rahmen von Googles Collaboratory-Denkfabrik einen Vorschlag für ein Regelungssystem für informationelle Güter präsentiert, mit dem die »naturrechtliche Eigentumslogik« des bisherigen Systems ad acta gelegt werden soll.
Ein Leistungsschutzrecht gefährdet die publizistische Vielfalt. Eine differenzierte Analyse der Krise des Journalismus zeigt, dass wir andere medienpolitische Instrumente brauchen. Ein Plädoyer von Tabea Roeßner
Bis heute haben die Verlage keinen Gesetzentwurf für das seit langem herbeigebettelte Leistungsschutzrecht vorgelegt. Wenigstens hierfür verdienen sie Dank. Ein Vortrag
Freie Journalisten sollen von Leistungsschutzabgaben freigestellt werden. Wie nun zeigt, könnte das gar nicht so einfach werden - weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat erstmals öffentlich erklärt, worum es ihr beim Leistungsschutzrecht geht: Google und andere sollen für Textauszüge von Verlagswebsites zahlen.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden verlinken, wenn es dem bösen Medienmogul nicht gefällt. Wenige Tage nach dem offiziellen Launch der Kommentar-Plattform Commentarist haben die Verlagshäuser SZ und FAZ dem kleinen Startup-Unternehmen durch Abmahnungen und Androhung „massiver rechtlicher Schritte“ den Stecker gezogen.
Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
Im Oktober 2009 veröffentlichte „Lettre International“ ein Exklusiv-Interview mit dem damals noch nicht so sehr im Fokus stehenden Thilo Sarrazin. Die „Bild“ bediente sich ungefragt und veröffentlichte weite Teile des Gesprächs in der Zeitung wie online …
Christoph Keese ist Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel Springer AG und tritt seit einiger Zeit als vehementer Verfechter eines einzuführenden Leistungsschutzrechts in der Öffentlichkeit auf. Seit einigen Wochen bloggt er auch auf presseschauder.de. Dort hat er von Markus Hündgen (@videopunk) einen Artikel 1:1 übernommen und dabei ein Foto von Markus Hündgen eingebunden, das er im Netz gefunden hat. Der Urheber des Fotos ist Mario Sixtus, der wiederum das Bild unter einer CC-BY-NC-Lizenz auf Flickr gestellt hat.
Belgische Zeitungen, die ein Urteil erwirkten, dass Google ihre Texte nicht zitieren darf, beschweren sich nun über einen "Boykott" durch die Suchmaschine
Das World Wide Web wird 20 - lasst uns feiern, solange wir können! Noch mal 20 Jahre haben wir nämlich nicht. Profitgier und Furcht werden diesem großartigen Experiment den Garaus machen. (von Jakob Augstein)
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat – erarbeitet von ihrem Ausschuss für Gewerblichen Rechtsschutz – ausführlich zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse Stellung genommen. Die Stellungnahme bestätigt sehr eindrucksvoll das, was in rechtswissenschaftlichen Kreisen schon eine ganze Weile kolportiert wird.