Unternehmen sollten sich über die steuerlichen Konsquenzen eines Umzugs innerhalb der EU genau informieren. Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten Wertzuwächse beim Vermögen einer Gesellschaft nicht entgegen, wenn sie ihren Sitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt. Der EU-Rechtsexperte Otmar Philipp analysiert das EuGH-Urteil zur umstrittenen „Wegzugbesteuerung“ auf EurActiv.de.