Seit drei Jahren gilt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Welche Nebenwirkungen es hat, zeigt der Streit der "Süddeutschen Zeitung" mit einem Start-up.
Die SZ wird von manchen sogenannten A-Bloggern gerne ob ihrer Bilderstrecken kritisiert. Wenn es inhaltlich schwerfällt sich mit einer Sache zu beschäftigen, dann muss man halt auf solche Dinge zurückgreifen um dem Strom gegen die eigenen Kollegen schwimmen. der ein Armutszeugnis für dieselbige ist, ist Kritik daran dasselbe deutschen Top-Blogs.
Vermutlich werde ich es bereuen, Julia Schramm zu verteidigen, aber bei einer Frau, die so viele tatsächliche Angriffspunkte für Kritik bietet, erscheint es mir besonders abwegig, sie noch für Dinge zu beschimpfen, die sie gar nicht getan hat.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden verlinken, wenn es dem bösen Medienmogul nicht gefällt. Wenige Tage nach dem offiziellen Launch der Kommentar-Plattform Commentarist haben die Verlagshäuser SZ und FAZ dem kleinen Startup-Unternehmen durch Abmahnungen und Androhung „massiver rechtlicher Schritte“ den Stecker gezogen.
K. Kühne, and D. Sadowski. IAAEG Discussion Paper Series, 01/2008. Institute of Labour Law and Industrial Relations in the European Union (IAAEU), Trier, (2008)