Prinzipiell hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, TK-Daten nur anlassbezogen einzufrieren. Doch Innenministerin Faeser drängt noch auf eine Ausnahme.
Der SPD-Rechtspolitiker Christian Flisek geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "nicht komplett kassieren wird".
Schildkröten haben eine Eigenart: sie halten sich für so breit, wie ihr Kopf ist. Wenn der irgendwo hindurchpasst, versuchen sie mit aller Macht, hindurchzukommen, egal, wie breit der Panzer auch ist. Und genau daran erinnert mich die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung.
Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Immer mehr Unionspolitiker fordern den nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn sich die EU nicht auf eine Neuauflage der vom EuGH kassierten Richtlinie einigen kann.
Die SPD duldet im Koalitionsvertrag nun doch eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten. Ihr Parteichef versucht mit einer Lüge, diese Entscheidung zu rechtfertigen.
Netzpolitiker der SPD fordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung. Neben juristischen Problemen stellt sich aber die grundsätzliche Frage, wo die Grenze zwischen freiheitlichen Staat und einem Überwachungsstaat gezogen werden soll.