Ab 2022 werden sämtliche Anträge, Erklärungen, Schriftsätze und Erwiderungen nur noch auf elektronischem Wege laufen. Richter, Notare und Anwälte stellen um auf digitale Kommunikation. Viele Fragen sind offen.
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Pressemitteilung zum Nichtstart erklärt, ist die Freischaltung einzelner Anwaltspostfächer "aufgrund der Sicherheitsarchitektur" des beA technisch nicht möglich.