In einem neuen Verfahren vor dem EuGH zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hat sich der Generalanwalt nicht generell gegen eine Pflicht zur Datensammlung ausgesprochen. Er fordert aber enge Grenzen. Die Richter müssen dieser Einschätzung nicht folgen.
Deutsche Telekommunikationsfirmen befürworten eine Initiative der Bundesnetzagentur, mit der diese eine Art Outsourcing der Vorratsdatenspeicherung ins Spiel gebracht hat. Prinzipiell solle es möglich sein, das vollständige System zum Protokollieren von Nutzerspuren nebst Abfrageschnittstelle für Sicherheitsbehörden oder Einzelkomponenten davon an einen "Erfüllungsgehilfen" im Inland einschließlich der damit zusammenhängenden Aufgaben auszulagern, meint die Regulierungsbehörde.
Der BND soll das Netz umfassender ausspionieren und Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland abschnorcheln dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett befürwortet.
Dem früheren BND-Präsident Gerhard Schindler gehen die Pläne für neue Befugnisse des Auslandsgeheimdienstes nicht weit genug. Staatsrechtler machten bei einer Anhörung dagegen große Schwächen in dem Vorhaben aus.