In Deutschland soll es ab 2018 wieder einen einheitlichen Presseausweis geben. Das hat die Innenministerkonferenz (IMK) am Mittwoch in Saarbrücken beschlossen. Nur „hauptberufliche“ Journalisten sollen ihn erhalten können.
Das World Wide Web, d.h. das Internet wie wir es kennen, basiert auf der Verlinkung von Websites. Daher wird schon immer heftig gestritten, wie weit die Haftung für Links greift. Da es keine expliziten Regelungen zu dieser Problematik gibt, liegt die Bestimmung der Reichweite der Linkhaftung in den Händen der Gerichte. Dass das nicht gut ist, zeigt die aktuelle Entwicklung.
Das Web 2.0 fokussiert auf die Beteiligung der Nutzer bei der Erstellung von Internetinhalten und somit auf die Erschließung der kollektiven Intelligenz der Masse. Das Web mutiert dabei zu einer Plattform, bei der statt Software die Datenbestände im Vordergrund stehen.
Der Mord in Freiburg wurde im Netz genutzt, um Renate Künast mit einem falschen Zitat zu verunglimpfen. Die Grünen-Politikerin hat nach SPIEGEL-Informationen Anzeige erstattet, Facebook hat sich bei ihr entschuldigt.
Ist sie nun ein fehlerdurchsetzter Hort des irrelevanten Halbwissens - oder die zu recht erfolgreichste Sammlung von Texten, Bildern und Links des Internets? Acht Thesen zur Nutzung der Wikipedia und den Folgen.
Vier Jahre nach dem Start der 21. Auflage und zwei Jahre nach der Übernahme der Marke sowie der Inhalte von Brockhaus durch Wissenmedia arbeitet der Verlag aktuell am Konzept einer neuen Auflage. Gegenüber buchreport skizziert Verlagschef Christoph Hünermann den Plan:
* Eine Auslieferung der 22. Auflage wird frühestens 2014/2015 erfolgen.
* Mögliches Angebotsspektrum: Auskoppelung der Enzyklopädie für mobile Geräte wie Tablet-Computer; der Nutzer kann selbst festlegen, welche Inhalte er gedruckt haben will (ggf. per Print-on-Demand); multimediale Inhalte.
* Beim Vertrieb will Wissenmedia wie gehabt vor allem auf das Direktgeschäft setzen, das bereits den Vertrieb der 21. Auflage bestimmt hat.
Wissenmedia gehört zum Vertriebsdienstleister InmediaOne, der das Haustürgeschäft auch bereits als Dienstleister für BI/Brockhaus erledigt hatte.
Wenn es um das Internet geht, leben Lehrer und Schüler häufig in verschiedenen Welten. Eine Studie der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM) über "Medienkompetenz in der Schule" hat gezeigt: Während Online-Netzwerke bei Schülern ungemein populär sind, sehen Lehrer die Nutzung von Facebook und Co. eher kritisch. "Dabei sollten Lehrer diese Angebote wahrnehmen und nicht verteufeln. Schließlich ist das Teil der Lebenswelt ihrer Schüler", so der Leiter der Studie, Professor Andreas Breiter, der dpa.
Der Anfang Oktober geschlossene Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Intranetnutzung nach Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) bekommt von einigen Hochschulen Gegenwind. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen erklärte im Namen ihrer 21 Mitgliedshochschulen, dem Vertrag nicht beizutreten.
Dieses Buch ist eine Sammlung von Lehrtexten zu unterschiedlichen Themen und Perspektivend es Lernens und Lehrens mit Technologien. Basierend auf einführenden Texten und Beiträgen zur Geschichte werden dabei unterschiedliche Anwendungen, Technologien, Einsatzgebiete und disziplinäre Perspektiven aufgegriffen. Ein Schwerpunkt der Beiträge liegt auf neuen Entwicklungen, beispielsweise Educasts, (Micro-) Blogging oder mobilem Lernen. Die Lehrtexte enthalten Übungsaufgaben und Praxisbeispiele, die das Selbststudium oder das gemeinsame Lernen unterstützen.
Technisch könnte eine Bibliothek ein E-Book mehrfach verleihen. Rechtlich erkennt der EuGH aber keinen Grund, zwischen digitalem und gedrucktem Lesestoff zu unterscheiden.
Noch am Donnerstagmorgen jubelten die Befürworter, dass der endgültigen Übergabe der zentralen Rootzone in private Hände nichts mehr im Wege steht. Doch jetzt klagen vier US-Bundesstaaten gegen die Privatisierung der IANA.
Wer sein voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert, verletzt laut BGH nicht seine Sorgfaltspflicht. BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 220/15
Praktikable Möglichkeiten, urheberrechtlich geschützte Materialien in der digitalen Lehre einzusetzen, hat der Senat der HRK gefordert. Der zwischen Kultusministerkonferenz (KMK), Bund und Verwertungsgesellschaft Wort geschlossene Rahmenvertrag, dem die Hochschulen derzeit beitreten sollen, werde diesem Anspruch nicht gerecht. Der Vertrag sieht vor, dass die Hochschulen ab dem 1. Januar 2017 das Einstellen von Lehrmaterialien in hochschulische Lernmanagementsysteme einzeln mit der VG Wort abzurechnen haben.
Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben sich vor Gericht gegen einen Wikipedia-Nutzer durchgesetzt, der Fotos ihrer Objekte hochgeladen hatte. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Fotograf es unterlassen muss, Bilder der Museumsobjekte auf Wikipedia anzubieten.
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Pressemitteilung zum Nichtstart erklärt, ist die Freischaltung einzelner Anwaltspostfächer "aufgrund der Sicherheitsarchitektur" des beA technisch nicht möglich.
Wie erwartet hat das niederländische Parlament Preisdiskriminierung und Zero Rating verboten. Doch das hält T-Mobile NL nicht davon ab, zeitgleich ein entsprechendes Angebot zu starten. Nun untersuchen Regulierer und Gerichte, wie es mit der Netzneutralität in den Niederlanden weitergeht.
Doch nur ein Wahlkampfmanöver? Selbst wenn die Bundesregierung die Ankündigung eines potenziellen Investitionspakets für die IT-Infrastruktur von Schulen bereits feiert: Die Liste der offenen Fragen zum „Digitalpakt #D“ ist auch nach der Pressekonferenz zu lang, um sich heute schon zu freuen.
Der BND darf künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln, also etwa Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen. Der Bundestag hat dem nun zugestimmt.
Der Europäische Gerichtshof hat seine lang erwartete Entscheidung zu offenen Netzen verkündet. Für WLAN-Anbieter gibt es weiter keine Rechtssicherheit: Sie können zu Passwortsicherung und Identitätsprüfungen verpflichtet werden – und müssten für solche gerichtlichen Anordnungen wohl die Kosten tragen.
Die heute vorgestellten Pläne der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform und zur Neuregelung der Telekommunikationsmärkte werden mit Kritik überschüttet.
Mit einem Eilbeschluss hat der Bundesrat das Gesetzespaket befürwortet, mit dem der BND künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln darf.
Datenprofile von Nutzern werden gesammelt und verkauft. Nach einer Studie von TNS Emnid sind 63 Prozent der Befragten darüber besorgt, dass sie nicht wissen, wer ihre Daten nutzt.
Mit welchen Techniken schaffen es die Apps, unser Verhalten zu beeinflussen? Was sind die Voraussetzungen dafür, dass wir uns überhaupt manipulieren lassen? Und wie wichtig ist Behaviour-Design für heutige Technologie-Unternehmen geworden?
Der deutsche Arbeitsmarkt steht mit der bevorstehenden Digitalisierung der Wirtschaft nach Prognosen von Arbeitsmarktforschern vor einer massiven Job-Umschichtung.
Die Krise der klassischen Medien hat Donald Trumps Durchmarsch ins Weiße Haus ermöglicht. Der Journalismus muss die Kontrolle im Internet wieder erlangen - derstandard.at/2000047390987/Zwei-Klassen-von-Informationen
Ab 2022 werden sämtliche Anträge, Erklärungen, Schriftsätze und Erwiderungen nur noch auf elektronischem Wege laufen. Richter, Notare und Anwälte stellen um auf digitale Kommunikation. Viele Fragen sind offen.
Der BND soll das Netz umfassender ausspionieren und Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland abschnorcheln dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett befürwortet.
Die Legende besagt, dass kurz vor Weihnachten 1990 – also vor 26 Jahren – Sir Tim Berners-Lee im CERN-Institut auf einem NEXT-Rechner (die Firma gehörte zu der Zeit Steve Jobs) seine erste Webseite freischaltete
EuGH, Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 21. Dezember 2016 -- C-698/15 -- ECLI:EU:C:2016:970. -- Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben für den einen oder anderen europäischenn Gesetzgeber erklären Europas höchste Richter: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig.
The fundraising banners on Wikipedia this year are so effective that halfway through its December fundraising campaign, the Wikimedia Foundation has already exceeded its $25 million donations target for the entire month, reports The Register. A few weeks ago, Jimmy Wales promised that the Wikimedia Foundation would "stop the fundraiser if enough money were raised in shorter than the planned time". But there's no sign of the Foundation doing that. When asked about this more recently, a Wikimedia Foundation spokesperson remained non-committal on ending the campaign early. The most recent audited accounts of the Wikimedia Foundation showed net assets of $92 million and revenue of $82 million. None of this money, incidentally, pays for writing or checking Wikipedia content – that's the job of unpaid volunteers – and only $2 million are spent on internet hosting every year.
Alice Wiegand sought and received reappointment for a term which will end at Wikimania 2018. Guy Kawasaki decided not to seek reappointment, and will complete his term at the end of December.
Die Kultusministerkonferenz (KMK), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben sich darauf verständigt, dass für Nutzungen nach § 52a UrhG an Hochschulen bis 30. September 2017 nochmals eine Pauschalvergütung gezahlt wird. Hintergrund ist, dass mit einer heute unterzeichneten Grundsatzvereinbarung der Rahmenvertrag zwischen Bund, Ländern und VG Wort vom 22./28.09.2016 – und damit die darin vereinbarte Einzelerfassung und -vergütung – einvernehmlich bis zum 30. September 2017 ausgesetzt wird.
Eine neue Online-Plattform will gegen populistische Desinformation kämpfen. Noch formiert sich das Netzwerk "Schmalbart" im Verborgenen. Den Mitstreitern geht es um Demokratie - ein idealistisches Mammutprojekt.
Der an die Öffentlichkeit geratene Vorentwurf der EU-Kommission für eine E-Privacy-Verordnung pocht auf "Privacy by Default" und verlangt damit unter anderem Browser-Herstellern einiges ab.
Wer bei der Recherche oder sonstwo eine interessante Quelle gefunden hat, z.B. einen Fachartikel, sollte Quelle bzw. Fachartikel einfach als Einzelnachweise bei Wikipedia mit einpflegen.
Faszinierender Blick in die Zukunft des Journalismus: Die New York Times hat ihren mit Spannung erwarteten Ausblick über die nötigen Veränderungen bei der vielleicht besten Zeitung der Welt veröffentlicht. Der Report, der den Titel "Journalism that stands apart" trägt, wirft ein Licht auf die kommenden Anstrengungen, die die "Gray Lady" bis Ende des Jahrzehnts anstrebt: digitaleren Journalismus, kreativere Mobil-Formate, eine größere Zusammenarbeit mit Freelancern – und Kündigungen.