Wer jetzt die freifunk Idee und ihren Namen benutzt, um regulierte und zentralisierte Hot-Spot Wolken zu bauen oder lokale ISP-Instanzen zu gründen, der verschenkt fahrlässig zuvor mühsam erkämpften politischen und sozialen Raum, den die freifunk Community mit ihrer Idee immer schon definiert hatte. Lokale, selbstverwaltete und nicht-kommerzielle ISPs sind wichtig und wünschenswert. Allerdings haben sie bezüglich ihres Designs und ihrer Funktion nichts mehr mit der ursprünglichen freifunk Vision zu tun. freifunk kann per Definition niemals ISP sein.
Angefangen habe ich mich KOMA-Script ja bekanntlich zu einer Zeit, als LaTeX2e erst als Beta verfügbar war und man »Internet« noch als "Zwischen nett« verstanden hat, wenn man nicht gerade interessierter Student einer Technischen Universität war. Damals dauerte es vom Absenden einer Anfrage per E-Mail, bis zum Empfang der E-Mail noch bis zu 24 Stunden. Die Antwort dauerte dann noch einmal genauso lange, wobei ein LaTeX-Lauf statt einige Sekunden auch schon einmal mehrere Minuten dauerte. Also alles eher beschaulich. Was heute eher kurios anmutet, dürfte die Tatsache sein, dass ich zwischen 1994 und 1996 tatsächlich noch einige Anfragen per gelber Post bekommen habe. Da haben Leute sich tatsächlich die Mühe gemacht, mir einen Brief zu schreiben. ... Nach einer Übergangszeit, in der E-Mail, Usernet und CTAN treue Wegbegleiter waren, zündete Robin dann die nächste Rakete. Im Dezember 2000 ... richtete er die erste Mailingliste zu KOMA-Script ein.
Mit einem Eilbeschluss hat der Bundesrat das Gesetzespaket befürwortet, mit dem der BND künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln darf.
Das 126 Seiten umfassende englischsprachige Gutachten Peukerts (deutsche Kurzfassung) ist die bislang ausführlichste juristische Analyse, die zu den Plänen der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Dabei versucht Peukert unter anderem die Frage zu klären, auf welcher rechtlichen Grundlage ein europäisches Leistungsschutzrecht überhaupt eingeführt werden könnte. Seiner Ansicht nach verschafft die in Artikel 114 des sogenannten AEU-Vertrages festgehaltene Binnenmarktkompetenz der EU nicht das Recht, "eine freie und pluralistische Presse im Interesse der öffentlichen Debatte und des Funktionierens einer demokratischen Gesellschaft zu fördern". Denn für sich betrachtet sei die "Tragfähigkeit des Verlagswesens", die die EU-Kommission erhalten wolle, ein privates Interesse derjenigen Unternehmen, die zu diesem Wirtschaftszweig zählten.