Das Gesetzgebungsverfahren für den zweiten, strafrechtlichen Teil der EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) ist noch einmal ins Stocken geraten. Aktueller Streitpunkt des bereits vom EU-Parlament im April verabschiedeten Richtlinienentwurfs ist die Frage, ob Parallelimporte von Originalgütern kriminalisiert werden sollen oder nicht. Das Parlament hatte im Frühjahr dafür gestimmt, dass Parallelimporte aus den geplanten strafrechtlichen Vorschriften herausgenommen werden. Nach der bereinigten Fassung sollen "nicht vom Rechteinhaber genehmigte" Parallelimporte nun aber doch strafrechtlich geahndet werden. Das widerspricht dem erklärten Willen des Parlaments, sagt die Grünen-Abgeordnete Eva Lichtenberger. Sie hat sich nun in einem Brief an Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering gewandt.