Im Streit um die Neufassung des Telecom-Pakets drängen vor allem Grüne und Sozialisten auf einen eigenen Artikel, wonach "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justiz erfolgen dürften.
Konservative, Sozialisten und Liberale im EU-Parlament haben sich auf ein Kompromisspapier (PDF-Datei) zur umstrittenen Novelle der Universaldienst-Richtlinie im Rahmen des EU-Telco-Regulierungspakets geeinigt. Große Änderungen an den Vorlagen aus dem Industrie- und dem Binnenmarktausschuss für die wichtige erste Lesung am kommenden Dienstag soll es demnach nicht geben. Dennoch fordern die Abgeordneten eine Kooperation zwischen Internetprovidern und der Unterhaltungsindustrie zur Förderung "rechtmäßiger Inhalte".
Im Streit um Einfuhrzölle für IT-Produkte mit den USA und Japan legt die Europäische Kommission am heutigen Montag bei der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf einen Vorschlag zur Reform und Erweiterung des Handelsabkommens für Informationstechnologie (ITA) vor. Mit dem 1996 geschlossenen Abkommen verständigen sich die inzwischen 43 Unterzeichnerstaaten auf zollfreien Warenverkehr für bestimmte IT-Produkte. Um die Anwendung des Vertrages herrscht Streit zwischen der EU und anderen ITA-Staaten, darunter die USA und Japan. Die USA werfen den Europäern vor, mit der Verzollung von LCD-Bildschirmen, TV-Set-Top-Boxen und anderen Produkten gegen das Abkommen zu verstoßen. Die Handelsbeauftragte der US-Regierung (USTR) hatte deswegen im Mai Beschwerde bei der WTO eingereicht, wo sich ein Schiedsausschuss mit dem Disput beschäftigt.
Die EU-Kommission schlägt vor, die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger von derzeit 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Der Vorschlag geht auf eine Initiative des Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy zurück, der damit das Einkommen der Künstler sichern will. "Eine 95-jährige Schutzdauer würde verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren Platten aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen", erläutert die EU-Kommission in einer Mitteilung. Bei den betroffenen Rechten handelt es sich um Leistungsschutz-, nicht um Urheberrechte. Urheberrechte genießen einen Schutz von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers, während die Leistungsschutzrechte ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes gelten. McCreevy empfindet diese Differenz als unsachgemäße Ungleichbehandlung.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat die Einrichtung eines Forums vorgeschlagen, in dem Verwertungsgesellschaften und die Geräteindustrie eine gemeinsame Basis zur Festsetzung von Vergütungen für Privatkopien finden sollen. Er wolle einen Prozess in Gang bringen, in dem die Hauptteilnehmer der Debatte in Ruhe offene Punkte besprechen, erklärte der Ire bei einer Anhörung in Brüssel. Dabei sollten auch die gegensätzlichen Positionen geglättet werden, welche beide Seiten im Rahmen einer Konsultation zur Zukunft der Urheberrechtsabgaben bezogen hätten.
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Konkret schlägt der Kommissar vor, vor allem drei Punkte in dem Diskussionsforum zu beratschlagen: Zunächst sei ein Mittel gegen "Schwarzfahrer" zu finden. McCreevy bezog sich damit auf Händler, die keine Pauschalvergütungen bezahlen und somit die Bürden anderen aufdrücken. Zweitens sollte die Praxis der Rückerstattung für gezahlte Kopiervergütungen verbessert werden in Fällen, in denen elektronische Geräte in andere Mitgliedsstaaten exportiert werden und dort neue Abgaben anstehen. An dritter Stelle wünscht sich der Binnenmarktregulierer die Ausarbeitung "breiter Prinzipien, wie Urheberrechtspauschalen unter Einbezug künftiger technischer Entwicklungen berechnet werden könnten".
Mit knapper Mehrheit hat sich das Europäische Parlament bei der Entschließung zur europäischen Kulturwirtschaft am heutigen Donnerstag in Brüssel gegen Internetzugangssperren als Mittel im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Mit gerade mal 17 Stimmen Vorsprung votierte die Parlamentsmehrheit, gestützt von Sozialdemokraten und Sozialisten sowie den Grünen, für eine Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, von Internetsperren abzusehen.
Die EU-Kommission geht erneut gegen den Softwarekonzern Microsoft vor: Die EU-Behörde eröffnete heute in Brüssel zwei neue Missbrauchsverfahren, bei denen hohe Bußgelder drohen. Erst vor vier Monaten hatte das EU-Gericht frühere EU-Sanktionen, darunter ein Bußgeld von knapp 500 Millionen Euro, ohne Einschränkungen bestätigt.
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Update: Ausgehend von zwei Beschwerden will die Kommission ermitteln, ob Microsoft seine dominante Marktposition in zwei Fällen missbraucht und damit gegen EU-Regeln verstoßen hat. Dabei geht es einmal mehr um die Frage der Interoperabilität der Microsoft-Produkte mit denen der Konkurrenz. Im zweiten Verfahren untersucht die Kommission die Einbindung des MS Internet Explorer in das Betriebssystem Windows.
EU-Medienkommissarin Viviane Reding hat den Umriss für eine "Content Online"-Strategie veröffentlicht. Mit der entsprechenden Mitteilung (PDF-Datei) über "kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt" will die Luxemburgerin eine konkrete Empfehlung für die Schaffung einer Plattform für Online-Inhalte vorbereiten. Deren Ziel soll die "Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und die grenzüberschreitende Bereitstellung verschiedener Dienste für kreative Online-Inhalte fördern". Gleichzeitig soll ein "robuster Schutz von Urheberrechten" gewährleistet werden. Lizenzen sollen leichter für mehrere oder alle EU-Mitgliedsstaaten erhältlich sein.
Reding selbst will es allen Recht machten, tendiert letztlich aber doch für eine Stärkung der Position der Rechteinhaber. "Wir müssen uns entscheiden in Europa", erklärte die Kommissarin, ohne aber Zweifel an der einzuschlagenden Richtung und damit überhaupt echte Optionen offen zu lassen. "Wollen wir eine starke Musik-, Film- und Spiele-Industrie?", fragte sie rhetorisch und lieferte die Antwort mit ihrem Ansatz gleich hinterher: "Dann sollten wir der Industrie Rechtssicherheit verschaffen, den Urhebern eine angemessene Entlohnung und den Verbrauchern breiten Zugang zu einem reichen Angebot von Online-Inhalten." Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, deren Fragen im Anhang der Empfehlung zu finden sind, sollen aber auch alle interessierten Netzbürger und Interessensgruppen noch ihre Meinung abgeben dürfen. Einsendeschluss von Kommentaren ist der 29. Februar.