Pressemitteilung:
Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind angesichts des beiderseits hoch entwickelten Rechtsschutzes schon nicht notwendig und deshalb abzulehnen, weil sie in die hoheitlichen Befugnisse der Europäischen Union und Deutschlands eingreifen können.
Der Countdown läuft. Noch vor den US-Wahlen im November, so EU-Handelskommissarin Malmström, soll das Freihandelabkommen TTIP beschlossen werden. Worüber genau verhandelt wird, wissen nur wenige, die nicht drüber reden dürfen. Was kommt da auf uns zu?
Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Freihandelsabkommen Ceta gegen europäisches und deutsches Recht verstößt.
Das Gutachten hält die Regeln zum Investorenschutz für angreifbar und eine Zustimmung zu Ceta sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat für erforderlich.
Die juristischen Zweifel könnten auch Auswirkungen auf die Verhandlungen über das TTIP-Abkommen mit den USA haben.