Vizekanzler Gabriel und die sozialdemokratischen EU-Handelsminister wollen einen Investitionsgerichtshof statt privater Schiedsgerichte im Handelsabkommen mit Kanada. Für Kritiker ist das der falsche Ansatz, Angela Merkel sieht trotz der deutschen Kritik an den bisher vorgesehenen Klagemöglichkeiten von Konzernen gegen Staaten kaum eine Möglichkeit, diese Vorschläge zu berücksichtigen.
In der Debatte um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA wird immer wieder die Schiedsgerichtbarkeit kritisiert. Klaus Sachs ist einer von vier deutschen Schiedsrichtern. Was es mit diesen Gerichten auf sich hat.
Vor Schiedsgerichten werden Staaten mitunter auf Milliarden verklagt. Die Verfahren leiten aber keine herkömmlichen Richter, sondern Anwälte. In der öffentlichen Diskussion wirken diese Schiedsgerichte wie kafkaeske Gebilde, die man etwa aus „Der Prozess“ kennt. Ist dieser Eindruck gerechtfertigt?
Es tagt in Washington hinter verschlossenen Türen: Ein geheimnisvolles Gremium aus drei Richtern kann eine Regierung zu Strafen in Milliardenhöhe verurteilen, wenn ein Konzern seine Geschäfte bedroht sieht. Eine Paralleljustiz ist entstanden, die bald noch mächtiger werden könnte.