Die Deutsche Regierung warnte früh, dass CETA eine Haftung der EU-Mitgliedsstaaten für Schuldenschnitte möglich macht. Trotz einiger Änderungen lässt das Abkommen Schlupflöcher zu, über die private Fonds hohen Schadensersatz vor einem Schiedsgericht einklagen können. Die Bundesregierung verteidigt dennoch das Ergebnis.