Bei der EU-Ratssitzung soll es wohl vor allem um zwei formale Fragen zu CETA gehen: (a) ist CETA ein „reines EU-Abkommen“ oder ein „gemischtes Abkommen“?, (b) soll CETA zur „vorläufigen Anwendung“ gebracht werden? Diese beiden Fragen hängen formal eng zusammen.
Kehrtwende in Brüssel: Nationale Parlamente dürfen über das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada abstimmen. Das könnte zum Aus für CETA führen. Vorher aber könnten Teile davon in Kraft treten.
Eigentlich ist CETA, das Freihandelsabkommen mit Kanada, bereit zur Unterschrift. Aber nun fordern Rumänien, Luxemburg und Bulgarien Änderungen – ansonsten wollen sie den Handelspakt mit Kanada scheitern lassen. Auch Berlin stellt Bedingungen.
Wieviel Mitspracherechte haben die nationalen Parlamente bei der Ratifizierung von Freihandelsabkommen? Die EU-Kommission könnte den Streit weiter anstacheln.
Das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada könnte nach SPIEGEL-Informationen an den nationalen Parlamenten vorbei beschlossen werden. Genau das wollte die Bundesregierung bisher verhindern.
Die Diskussion über die Verabschiedung des sog. Freihandelsabkommens CETA bekam vor einigen Tagen eine neue Wende. Bisher wurde CETA als gemischtes Abkommen betrachtet, über das nicht ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat entschieden werden kann. Kritiker sahen eine Hauptaufgabe darin zu verhindern, dass die Entscheidung des Parlaments durch eine vorläufige Anwendung vorweggenommen wird. Sie müssen sich wohl umorientieren, denn die Kommission kommt mit einer neuen Strategie.
Das deutsche Parlament wird nach Informationen des SPIEGEL über das europäische Ceta-Abkommen mit Kanada mitentscheiden. Kanzlerin Merkel hält diese Regelung für nötig - die EU-Kommission sieht das anders.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will das zwischen der EU und Kanada ausgehandelte Freihandelsabkommen Ceta vom Bundestag absegnen lassen.
Die EU-Kommission hat noch keine formale Entscheidung getroffen, ob das Freihandelsabkommen mit Kanada in die alleinige Zuständigkeit der EU fällt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte nach dem EU-Gipfel gestern (Dienstag): „Wir müssen zwischen CETA und TTIP unterscheiden. Bei CETA sagen die meisten der Kollegen, dass dies ein gemischtes Abkommen sein sollte. Darüber müssen wir nachdenken, auch wenn wir aus rechtlichen Gründen der Auffassung sind, dass es sich um eine alleinige EU-Vereinbarung handelt – aber das werden wir in den nächsten Tagen sehen.“
Die Regierungen haben der Kommission den Auftrag gegeben, ein gemischtes Abkommen zu verhandeln. Sie hat nicht die Kompetenz, am Ende zu sagen, das, was sie ausgehandelt hat, sei ein EU-only-Abkommen. Sie beruft sich dabei auf Art. 293 AEUV, der die Abänderung von Gesetzen regelt, für die die Kommission das Vorschlagsrecht hat. Diese kann der Rat vor Weiterleitung an das EU-Parlament tatsächlich nur einstimmig abändern. Das, so die Kommission gelte nun auch für die Einschätzung der Kommission zur Rechtsnatur von CETA.
Die EU-Kommission sieht Ceta als reines EU-Abkommen an - und will den Handelsvertrag mit Kanada deshalb ohne Zustimmung der nationalen Parlamente beschließen lassen. In den EU-Hauptstädten hält man das für ein fatales Signal - insbesondere nach dem Votum der Briten, aus der EU auszutreten.
Die EU will die nationalen Parlamente nicht an der Entscheidung über ein Freihandelsabkommen mit Kanada beteiligen. Damit würden CETA-Verschwörungstheorien "explodieren", sagt Gabriel.
Ob das als Blaupause für TTIP geltende Abkommen mit Kanada tatsächlich als „reiner Handelspakt“ klassifiziert werden kann, ist juristisch nicht eindeutig. EuGH könnte Klarheit schaffen.