Das sog. „Zweite Privacy Shield“ der EU mit Japan rückt in immer greifbarere Nähe. Die Europäische Kommission verstärkt ihre Bemühungen, ein sog. angemessenesDatenschutzniveau für Japan festzustellen, das – einmal festgestellt – die Übermittlung von Daten ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen aufgrund des internationalen Bezugs erlaubt.