Um Freihandel geht es nur am Rande. In dem Punkt sind sich eigentlich alle einig. Diejenigen, die das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP herbeisehnen, weil Europa nur so seine hohen Standards bewahren könne. Und die anderen, die sich Sorgen machen wegen der gentechnisch veränderten Lebensmitteln und den undurchschaubaren internationalen Schiedsgerichten. Aber worum geht es dann im Kern?
Multinationale Konzerne nutzen den Investorenschutz, um gegen Gesetze vorzugehen, die ihre Gewinne schmälern könnten. KritikerInnen befürchten, dass das die Demokratie untergräbt.
Im Schatten des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA steht eine ähnliche Vereinbarung mit Kanada vor dem Abschluss - CETA. Der Vertragstext zeigt: Auch dieses Abkommen könnte Regierungen den Klagen privater Investoren aussetzen.
Was Staaten in ein Abkommen zum Investitionsschutz hineinschreiben, hat nur so viel Wert, wie ihm der mächtige Vorsitzende eines Schiedsgerichts gibt. Dessen Kreativität ist mitunter ziemlich groß.
Im Kampf gegen Regulierungen, Umverteilung und gegenhegemoniale Kräfte greifen Konzerne immer häufiger auf das internationale Investitionsrecht zurück. Ausufernde Eigentumskonzeptionen und einzigartige Klagerechte machen es zu einem äußerst wirksamen Instrument zur Durchsetzung transnationaler Kapitalinteressen. Als Antithese zu einer an gemeinsamen Interessen orientierten Global Governance untergraben sie die Demokratie und behindern im globalen Süden Entwicklungsprozesse, die der Mehrheit der Bevölkerung zugute kommen. Als Gegenmittel bietet sich die „Drakula-Strategie” an, mit der Ende der 1990er Jahre schon das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) verhindert wurde.