In Brüssel könnten heute die Weichen für ein vorläufiges Inkraftsetzen des Freihandelsabkommens CETA gestellt werden. Wenn die betreffenden Staaten später dagegen stimmten, könnten die Beschlüsse allerdings wieder rückgängig gemacht werden, sagte der Wirtschaftswissenschaftler Peter-Tobias Stoll im DLF. Allerdings werde das praktisch relativ schwierig.
Hermann Behrendt wurde heute zum Vorstandssprecher des Landesverbandes der AfD in NRW gewählt. Er war bereits stellvertretener Sprecher und zuständig für die Arbeitsgruppen "Arbeit und Soziales" und "Demokratie" der Programmkommission der AfD-NRW. Eine Neuwahl wurde nötig, weil der NRW-Sprecher Jörg Burger der AfD zurückgetreten ist aufgrund des autoritären Führungsstils von Bernd Lucke. Hermann Behrendt fordert…
Die paritätische Mitbestimmung gehört zum Kernbestand der Sozialen Marktwirtschaft. In Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern müssen laut Gesetz Arbeitnehmervertreter über Vorstandsposten mitbestimmen und werden in strategische ...
Viele deutsche GmbHs haben keinen mitbestimmten Aufsichtsrat, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Insgesamt häufen sich die Fälle, in denen Unternehmen die Mitbestimmung unterlaufen.
Eine Studie hat die Lage der Mitarbeiter nach der Privatisierung einiger Edeka-Märkte untersucht. Allerdings soll Edeka die Ergebnisse beeinflusst haben.
Externe Arbeitnehmervertreter haben gesetzlich garantierte Plätze im mitbestimmten Aufsichtsrat. Das ist ein gut begründeter Kernbestand der deutschen Corporate Governance, der bei der Umwandlung in eine SE bewahrt werden muss, zeigt ein Rechtsgutachten.
In rund 28.000 deutschen Unternehmen werden derzeit Betriebsräte gewählt. Im Profifußball herrschen dagegen häufig noch Angst und Abwehr bis hin zur offenen Feindseligkeit gegenüber Beschäftigten, die mitbestimmen wollen.
Im September 2018 startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Stakeholdern sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Praxis wurden zentrale Herausforderungen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik diskutiert und Lösungsvorschläge zur künftigen Gestaltung der Arbeitswelt und des Sozialstaates erarbeitet. Nun liegen die Ergebnisse vor.
Der Bundesrat hat mit einer Entschließung vom 10. Februar 2017 (BR-Drucksache 740/16) die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Recht der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung zu reformieren.
Fünf Bundesländer bringen am 16. Dezember einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein. Die klare Forderung der Länder an die Bundesregierung: die Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0 zukunftsfest machen – das fordert auch der DGB seit Langem.