Sie bekommen Aufträge über Internetplattformen vermittelt - dennoch sind Crowdworker dort nicht angestellt. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden.
Die Tagelöhner von heute erhalten ihre Aufträge per Computer oder Smartphone: Essenslieferdienste wie Deliveroo, der Fahrdienst Uber oder „Amazon Mechanical Turk“ – sie alle setzen auf Gig Economy, Plattformökonomie und Crowdworking. Errungenschaften des Arbeitsrechts interessieren da kaum mehr.
Kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten verglich Emmanuel Macron seine Gegenkandidaten François Fillon und Jean-Luc Mélenchon mit der Radikalität von »Thatcher und Trotzki«. Macron selbst hingegen schien in einiger Distanz zu den Instrumenten und Ansichten der Iron Lady zu stehen.