Ein Gastbeitrag von Jakob Dalby. Für die einen ist es eine Horrorvorstellung, für die anderen das lang erwartete Sequel. Nach Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 für tot erklärt, nach dem Urteil des EuGH aus 2014 bereits beerdigt, erlebt die...
Gestern hat der NSA-Untersuchungsausschuss den früheren Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier, den ehemaligen Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sowie Matthias Bäcker von der Universität Mannheim als Sachverständige angehört.
Deutsches Recht wurde nicht gebrochen, so lange die NSA oder andere Geheimdienste kein Telekom-Unternehmen gründen, dafür werden Whistleblower verfolgt
Dank den Hinweisen aus den USA seien in Deutschland Anschläge verhindert worden, sagt der Innenminister. Kritik an der Datenüberwachung durch den NSA sei unangebracht.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) per Beschluss den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen zuzuerkennen (vgl. Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung) sorgt immer noch für heftige Diskussionen, vor allem unter Juristen.
„In der eingangs angesprochenen Tendenz der obersten Bundesgerichte, sich über den Gesetzgeber hinwegzusetzen, nimmt die aktuelle Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH auf Anhieb einen Ehrenplatz ein. So kraß hat sie bisher noch kein Gericht praktiziert.“
Der bayerische Datenschutzbeauftragte legt seinen Bericht zum Staatstrojaner vor. Die Reaktionen vermitteln eine deutliche Botschaft: Weiterhin soll bestehendes Recht gebrochen werden. (Von Frank Rieger)