Die geplante Urheberrechtsreform könnte Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern verpflichten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet ein Oligopol weniger Anbieter wie
heise-Leser auf der Spur der Abmahner: Die Firma, die die IP-Adressen von tausenden Redtube-Abgemahnten ermittelt haben will, existiert nur als Briefkasten. Und „forensische“ Software lässt sich leicht nachbauen.
In einem 84-seitigen Bericht über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, spricht sich die “Commission on the Theft of American Intellectual Property” (IP Commission) für das Sperren von Computern ein, sollte bei ein Nutzer im Verdacht stehen, Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu bekommen. Um dieses zu realisieren müsste eine bestimmte Software auf allen Computern installiert sein, die sämtliche Handlungen des Nutzers überwacht und gegebenenfalls einschreiten würde. Kurz gesagt: Die IP Commission fordert die Legalisierung von Rootkits, Malware und Trojanern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen.
Computer sollen nach Ansicht der Commission on the Theft of American Intellectual Property gesperrt werden, wenn ein Nutzer sich Einsicht in Informationen zu schaffen versucht, zu denen er nach dem Willen von Rechteinhabern keinen Zugang haben soll.
Doppelrücktritt im Bundesvorstand, Selbstbeschäftigung, Absturz in den Umfragen - mieser als dieser Tage standen die Piraten in ihrer so kurzen wie an Aufregern reichen Geschichte noch nicht da. Doch das ist kein Anlass für klammheimliche Freude, denn es geht um weit mehr als um Interessenspolitik für junge Nerds mit Internetanschluss.
Der Zürcher Vernetzungsprofessor Felix Stalder hat auf der Konferenz »Netz für alle« vor der »Einhegung« und »Vorformatierung« der Internet-Kommunikation durch Konzerne wie Apple, Facebook oder Google gewarnt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) per Beschluss den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen zuzuerkennen (vgl. Auskunftsanspruch auch bei nicht-gewerblicher Urheberrechtsverletzung) sorgt immer noch für heftige Diskussionen, vor allem unter Juristen.
„In der eingangs angesprochenen Tendenz der obersten Bundesgerichte, sich über den Gesetzgeber hinwegzusetzen, nimmt die aktuelle Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH auf Anhieb einen Ehrenplatz ein. So kraß hat sie bisher noch kein Gericht praktiziert.“
Der Europäische Datenschutzbeauftragte sieht in ACTA die Gefahr "unakzeptabler Folgen für die Grundrechte". Der Grund: Das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen definiert die angestrebten Maßnahmen nur mangelhaft.
Nach den massiven Protesten gegen das Anti-Piraterie-Abkommen formiert sich nun auch der Widerstand von Juristen. Sie plädieren für ein Vergütungssystem.
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung plädiert für die Einführung eines Systems der „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverletzungen beim Filesharing. Der Einbezug von Providern sei zulässig.
Die EU billigt ein Abkommen zum Schutz des „geistigen Eigentums“. Internet-Aktivisten und Wirtschaft warnen: Es bestehe Gefahr für Meinungsfreiheit und Datenschutz.
Dem Dachverband der Schulbuchverlage ist es gelungen, den Kultusministern aller Länder einen Vertrag aufzuschwatzen, der Lehrer und Schüler gleichermaßen unter Generalverdacht stellt. (Von Udo Vetter)
Seitdem wir heute Morgen über den Schultrojaner berichtet haben, der genau genommen kein richtiger Trojaner ist, sondern eine Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern (Was nicht ganz so griffig klingt), gibt es zwar hunderte Verlinkungen von Twitter, Blogs, Facebook und Google+, aber so gut wie keine Berichterstattung in klassischen Medien.
Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen.
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.