Die Tagelöhner von heute erhalten ihre Aufträge per Computer oder Smartphone: Essenslieferdienste wie Deliveroo, der Fahrdienst Uber oder „Amazon Mechanical Turk“ – sie alle setzen auf Gig Economy, Plattformökonomie und Crowdworking. Errungenschaften des Arbeitsrechts interessieren da kaum mehr.
FAQ-Antwort finden Sie bei ortsdienst.de: Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der wird sich wahrscheinlich schon im Vorhinein über Existenzgründung usw....