Im EU-Handelsausschuss wird über Empfehlungen für weitere TTIP-Verhandlungen mit den USA beraten. Bei bestimmten Definitionengebe es noch unbestimmte Rechtsbegriffe. Dadurch könnte der Investitionsschutz sehr weit interpretiert werden, sagte Helga Springeneer von der Verbraucherzentrale Bundesverband im DLF. Ein Streitpunkt seien die Begriffe "faire" und "gerechte Behandlung".
Trotz heftiger Kritik will die EU das umstrittene Freihandelsabkommen CETA erst einmal in Kraft treten lassen. Erst danach wolle man mit Kanada über Änderungen reden.
US-Firmen könnten auch ohne das Freihandelsabkommen TTIP auf Investitionsschutz klagen. Möglich macht dies ein bereits bestehendes Abkommen mit einem anderen Land.
Die TTIP-Befürworter versprechen liberalisierten Handel und weniger Zölle. Eigentlich müsste Mario Ohoven sie unterstützen. Doch der Mittelständler hat Zweifel.