Prinzipiell hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, TK-Daten nur anlassbezogen einzufrieren. Doch Innenministerin Faeser drängt noch auf eine Ausnahme.
Die für die Umsetzung der Überwachungspflicht erforderlichen technischen Mittel und Methoden werden konsequent verschwiegen. Dass nicht nur Chats, sondern sämtliche Kommunikationsdienste im Netz darunter fallen, ist im Text regelrecht versteckt.
Ein neues Gutachten stuft die Vorratsdatenspeicherung als teilweise rechtswidrig ein. Dem <em>SWR</em> liegt das Papier vorab vor. Demnach darf es keine Überwachung ohne konkrete Bedrohung geben. <em>Von Nick Schader.</em>
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bekommt im heutigen Urteil des EuGH eine erneute Absage. Damit bekommt die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung Rückenwind. Digitalcourage blickt kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH in seinem Urteil offen lässt.
Ein Mann, der in Irland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sah über ihn gewonnene Daten als unzulässig an. Dazu äußerte sich nun der Gerichtshof der EU.
Ermittler haben mehr als 30.000 Datenspuren potenzieller Anbieter und Konsumenten von Darstellungen von Kindesmissbrauch gefunden. Medial wurden daraus schnell "30.000 Tatverdächtige".
Vorschriften in Belgien, Frankreich und Großbritannien zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren verletzten das EU-Recht, erklärt ein Topjurist vom EuGH.