Am 07.10.2022 hat der Präsident der USA eine Executive Order unterzeichnet, mit welcher der Kritik des EuGH an der Angemessenheit des Datenschutzniveaus in USA abgeholfen werden soll. Der Podcast ordnet die Executive Order in den Kontext der bisherigen EuGH-Entscheidungen zum Drittlandtransfer in die USA ein und geht der Frage nach, ob damit – vielleicht sogar schon jetzt – alle Hürden für einen Drittlandtransfer in die USA gelöst sind. Die perfekte Online-Ausstattung im Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) für Sie im Beratermodul Datenschutzrecht. Nutzen Sie das Modul 4 Wochen gratis! ottosc.hm/dsgvo
Amazon, Google, Facebook - sie alle sammeln Daten und verdienen damit Milliarden. Die US-Seite fordert daher bei den Verhandlungen, dass zu strenger Datenschutz verboten wird.
Im Schatten von Ceta und TTIP: Das weltweite Dienstleistungsabkommen Tisa ist weitgehend unbekannt. Gegner fürchten, EU-Löhne könnten gedrückt, riskante Finanzprodukte zugelassen oder Datenschutz ausgehebelt werden.
Man trifft sich dort, wo es keine Massendemonstrationen gibt: im abgeschotteten Gebäude der australischen Vertretung in Genf. Dort besprechen die Vertreter von 22 Staaten plus der EU für ihre 28 Mitglieder einen Vertrag, der so etwas wie der unbekannte Bruder des umstrittenen EU-US-Freihandelsabkommen ist.
Thilo Weichert, der noch amtierende Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, hat eine Analyse zu den Auswirkungen des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP auf den Datenschutz veröffentlicht. Dabei kommt er zum wenig überraschenden Ergebnis, dass ein mit Deutschland und Europa vereinbares Datenschutzniveau bei der Datenverarbeitung persönlicher Daten in den USA nicht gesichert werden kann, solange die USA nicht das Grundrecht auf Privatsphäre aller Menschen anerkennen, seien es US-Personen oder nicht.
Der EuGH hat entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Provider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Provider dürften nicht gezwungen werden, Datenübertragungen auf rechtswidrige Inhalte hin zu kontrollieren.
Netzanbieter können nicht verpflichtet werden, wegen illegaler Downloads Kundendaten zu kontrollieren. Denn das würde gegen Grundrechte verstoßen, urteilte der EuGH.