Es hat recht lange gedauert, bis die Verhandlungen um das geplante EU-US-Freihandelsabkommen (TTIP) die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit gefunden
Europa und Kanada verhandeln über das Handelsabkommen CETA, das auch Regelungen zum Urheberrecht enthält. Jetzt wurde ein weiterer Entwurf bekannt. Spektakuläre Enthüllungen bietet er nicht, liefert aber wichtige Details. Für Deutschland würde sich demnach wahrscheinlich kaum etwas ändern – für andere Länder ist das durchaus möglich.
Ein Ausschnitt aus dem Entwurfstext für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist aufgetaucht. Es geht um Regelungen zum geistigen Eigentum.
ZEIT ONLINE veröffentlicht erstmals die Position der EU-Kommission in den Freihandelsgesprächen. Das TTIP-Dokument zeigt, welche Schutzrechte die EU plant.
Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen finden - wie bei ACTA - im Geheimen statt. Um so sorgfältiger müssen die verfügbaren Informationen gesammelt und geprüft werden.
Wenn Investoren gegen den Staat klagen, kann es teuer werden. Solche Fälle sollen beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA verhindert werden. Doch es gibt Zweifel, ob das auch gelingt.
Eine Freihandelszone mit den USA könnte viele neue Jobs schaffen. Dafür müssten die Verhandlungen aber offen und transparent sein. Brüssel scheint dazu nicht bereit. (Ein Gastbeitrag von Eveline Lemke, Bündnis 90/Die Grünen)
Wie andere Freihandels-vorhaben wird auch das seit Juli dieses Jahres verhandelte trans-atlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA mit Wachstums- und Wohlfahrtsgewinnen begründet. Entgegen dieser positiven Darstellung weisen allerdings Erfahrungen mit anderen Handels- und Investitionsabkommen auf eine Reihe kritischer Aspekte und Risiken hin.
Ein Bündnis aus zahlreichen NROs aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Entwicklungs- und Handelspolitik wurde ins Leben gerufen, um die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung kritisch zu begleiten.
Am 16. Dezember 2013 hat die Europäische Union mit den USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen verhandelt. In den kommenden Monaten sollen die Gespräche weiter gehen. Für den DGB und die Gewerkschaften steht fest: Das Abkommen darf nicht zu einem Abbau von Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechten führen.
Die USA und Europa wollen eine Superfreihandelszone schaffen - und bezirzen ihre Bürger mit der Aussicht auf einen Konjunkturschwung in Milliardenhöhe. Doch selbst wenn die Zahlen wahr würden: Mit dem Abkommen droht uns eine große Gefahr.
Aufgeregte Politiker von Berlin bis Brüssel sehen durch den NSA-Skandal das Transatlantische Freihandelsabkommen in Gefahr. Über das, was in dem angestrebten Vertrag stehen soll, reden sie nicht so gern. Ein Blick auf die ersten Blaupausen lässt ahnen, was Europas Bürger nicht zu früh erfahren sollen.
Am 16. Dezember beginnt die dritte Verhandlungsrunde für ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Der DGB betont: Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards sind nicht verhandelbar. Der Klartext.