Der sächsische Verfassungsschutz hat den NSU bereits im Jahr 2000 als Terror-Organisation eingestuft. Das berichtet das ARD-Magazin "Report Mainz" unter Berufung auf interne Dokumente. Hätten die Behörden darauf richtig reagiert, wäre die Mordserie wohl vermeidbar gewesen.
Der Verfassungsschutz bricht durch die Beobachtung des Linkspartei-Politikers Ramelow die Verfassung. Der Geheimdienst dürfe zwar Abgeordnete beobachten, aber nur unter strengen Auflagen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die rechtsextreme Szene in Bayern rückt von der NPD ab, weil ihr der Kurs der Partei zu gemäßigt erscheint. Der Verfassungsschutzbericht registriert zudem eine verstärkte Propaganda radikaler Islamisten.