"Die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter kann unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich zulässig sein. Das hat der u.a. für Urheberrecht zuständige 11. Zivilsenat des OLG Frankfurt in zwei Urteilen ... entschieden."
'"Perlentaucher" hat ... gegen ... FAZ ... und ... SZ ... in zweiter Instanz Recht bekommen... Frankfurter Oberlandesgericht entschied ..., dass "Perlentaucher" auch... aus Buchkritiken ... zitieren darf, wenn die Zusammenfassungen weiterverkauft werden.'