Wer erinnert sich noch an den BAMF Skandal? 2018 brach eine Flut aus Vorwürfen über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen herein. Drei Jahre später ist von den damaligen Skandalvorwürfen gegen das BAMF kaum noch etwas übrig.
Das BAMF hat zu Unrecht das Handy einer Geflüchteten aus Afghanistan ausgelesen, hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt. Auch wenn das BAMF nun seine Praxis noch nicht generell umstellen muss, ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für die Grundrechte Schutzsuchender.
Es sah nach dem ganz großen Skandal aus: Über Monate witterten Politik und Medien ungeheuerliche Vorgänge in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration (BAMF). Tausende Asylbewerber, so der Verdacht, seien unrechtmäßig anerkannt worden. Von den ursprünglichen Vorwürfen allerdings blieb zuletzt kaum etwas übrig.
Das Landgericht Bremen hat die Anklage in der Bremer BAMF-Affäre zum Großteil abgewiesen. Der Beschluss der Strafkammer zeigt: Die Richter widersprechen der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft ungewöhnlich detailliert und deutlich.