Der Flächentarifvertrag gilt zu Recht als eine der wesentlichen institutionellen Besonderheiten des europäischen Sozialmodells. In keiner anderen Weltregion existieren vergleichbar stark ausgebildete Tarifvertragssysteme mit überbetrieblichen Tarifvereinbarungen auf sektoraler oder sogar nationaler Ebene. So bildet der Flächentarifvertrag auch die Grundlage dafür, dass in Europa immer noch eine deutliche Mehrheit der Beschäftigten durch tarifvertragliche Regelungen geschützt wird.