120 Jahre sollte der Geheimbericht – oft bezeichnet als „NSU-Akten“ – des hessischen Geheimdienstes über die Mordserie des «Nationalsozialistischen Untergrund» (NSU) unter Verschluss bleiben. Nach all den unerfüllten Versprechen der Aufklärung, nach Aktenschredder-Aktionen und dem Auffliegen etlicher V-Personen, die im direkten Umfeld des Kerntrios des NSU platziert waren, sind 120 Jahre Geheimhaltung ein weiterer Vertrauensbruch und Affront gegen die Betroffenen des NSU-Terrors und alle, die sich gegen Rassismus und Neonazismus engagieren.
Zehn Jahre nach Entdeckung des NSU-Terrors ist klar: Die Behörden kannten die Rechtsterroristen, sie hätten sie bei besserer Koordinierung fassen und auch danach die Morde auf sie zurückführen können. Die Terrorserie wurde erst durch systematisches Behördenversagen möglich.
Der NSU-Prozess jenseits der Schlagzeilen: Die Protokolle der ARD-Gerichtsreporterinnen und -reporter geben beklemmende Einblicke in deutsche Abgründe.