Am Donnerstag ließ die Münchner Staatsanwaltschaft das Büro von Attac in Frankfurt durchsuchen. Angeblich, um ein Dokument sicherzustellen, dass völlig legal auf der Homepage des Netzwerks steht. Alles an diesem Vorgang ist hochnotpeinlich.
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
Auf einer Tagung legte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger Zeitungsverlegern nahe, Einfluss auf ihre Online-Redaktionen auszuüben. Ein unerhörter Vorgang, findet c't-Redakteur Holger Bleich.
Der Skandal um den Entzug von Akkreditierungen für Journalisten beim G20-Gipfel ist nur die Spitze des Eisbergs. Auch zahlreiche weitere BKA-Auskünfte, die dem<em> ARD-Hauptstadtstudio</em> exklusiv vorliegen, belegen fehlerhafte und rechtswidrige Einträge. <em>Von Arnd Henze.</em>
Redaktionen erhalten immer öfter Schreiben von Anwälten, die gegen eine Berichterstattung über ihre Mandanten drohen. Oft bevor diese überhaupt vollzogen wurde und sich noch im Stadium der Recherche befindet. Journalisten sollen damit möglicherweise eingeschüchtert werden. Verlage und Sendeanstalten wappnen sich.
Wie die Augsburger Allgemeine meldet, hat das Amtsgericht Augsburg die Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitung angeordnet, um den Autor eines Forenbeitrags zu ermitteln, der den Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich im Rahmen einer Forendiskussion der Rechtsbeugung bezichtigt hatte.
Drohungen, Klagen und "Feindeslisten": Investigativer Journalismus ist nicht ungefährlich. Immer öfter gibt es Klagen gegen Berichterstattungen sowie Drohungen und gezielte Angriffe auf einzelne Journalisten.
Nach dem gestrigen Referendum-Sieg der Linken organisieren italienische Top-Journalisten eine Spezialsendung. Silvio Berlusconi droht ein rabenschwarzer Freitag. (Von Nina Merli)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Beschwerde abgelehnt, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Musikindustrie auf Fehler hin überprüfen zu lassen.
Einen Link in einem Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt. Jetzt steht fest, dass der bleiben darf.
Die Gewerkschaft Verdi soll sich für eine Stärkung der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet einsetzen. Das fordert die Verdi-Fachgruppe Medien. Diese Forderung richtet sich gegen
Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern.
Arbeitet eine Zeitung wie der britische «Guardian» an Enthüllungen zu Geheimdiensten – wie jüngst mit Whistleblower Edward Snowden –, so stehen die Agenten bald in der Redaktion und wollen Computer in Fleischwölfe werfen. Der «Guardian»-Chefredaktor über die Schwierigkeit zu verstehen, wie die Überwachung funktioniert, die Ignoranz der parlamentarischen Aufsicht und CEOs voller blindem Vertrauen.
Das Landgericht Karlsruhe hat Staatsanwaltschaft und Amtsgericht wegen der umstrittenen Razzien und Ermittlungen gegen den freien Sender „Radio Dreyeckland“ zurückgepfiffen. Der Sender hatte in einem Artikel auf die Archivseite des verbotenen Portals indymedia.linksunten verlinkt. Das Gericht sieht solche Verlinkungen als Teil der journalistischen Aufgaben.
Die für Medienpolitik zuständige Bundesfachbereichskonferenz der Dienstleistungsgewerkschaft hat sich gegen Netzfilter und Internetsperren ausgesprochen. Eine ältere Position zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen muss nun überarbeitet werden.