Das Urheberrechtsportal iRights.info hat einen Entwurf für ein Eckpunktepapier des Deutsche Industrie- und Handelskammertags (DIHK) veröffentlicht. Er spricht sich darin für eine "kreative Lösung" der Urhebervergütung aus.
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
Mit einem Leistungsschutzrecht wollen die Presseverleger eine Zwangsabgabe auf gewerblich genutzte PCs und andere Geräte einführen sowie Snippets und sonstige Textpartikel einem zusätzliechen Verbotsrecht unterstellen. Zielsetzung ist somit letztlich eine marktfremde Lösung des behaupteten Refinanzierungsproblems der Presse mittels einer Quersubventionierung durch andere Branchen. Weder aus rechtlichen noch aus ökonomischen Erwägungen ergibt sich eine Rechtfertigung für dieses Vorhaben. (Georg Nolte)
Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging.
Germany's draft ancillary copyright bill would force news aggregators such as Google News to pay German publishing houses when linking to news items produced by their newspapers, writes Maximilian Ruhenstroth-Bauer.
Vor der Digitalisierung konnten Verlage Gewinne einstreichen, von denen andere Branchen träumen. Nun wollen sie die digitale Konkurrenz im Netz unter Kontrolle bekommen
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht, Realität zu werden. Wir haben betroffene Startups gefragt, welche Konsequenzen sie ziehen würden. Auf
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
ch mag mich irren, aber mir kommt es so vor, als sei die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Leistungsschutzrecht kommt, paradoxerweise selten so gering gewesen wie heute, da ein Textvorschlag vorliegt. Das ist das Schlimmste, das diesem Gesetz passieren konnte, dass seine Folgen endlich konkret greifbar werden.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) versucht anhand eines Fragen-Antwort-Katalogs das geplante Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse zu rechtfertigen und Bedenken zu zerstreuen. Die fünf Fragen die der BDZV aufwirft, möchte hier ebenfalls stellen und beantworten.
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. (Von Frank Rieger)
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.