Das deutsche Urheberrecht gestattet nur sehr eingeschränkt Eingriffe in den Quellcode von Software. Der Europäische Gerichtshof hat das nun spezifiziert.
Das Parlament hat die Bundesregierung aufgefordert, den gewerblichen Rechtsschutz für Computerprogramme "effektiv zu begrenzen". Es müsse gewährleistet sein, dass Software weitgehend nur urheberrechtlich geschützt werde.