Der Programmierer, der eine gravierende Lücke in der Software der Firma Modern Solution aufgedeckt hat, fällt unter den Hackerparagrafen, meint das Gericht.
Zehn Terabyte sensibler Kundendaten der Autovermietung Buchbinder waren wochenlang im Netz zugänglich. Rechtliche Konsequenzen hat dies erstaunlicherweise nicht
Facebook beutet seine Nutzer:innen kartellrechtlich relevant aus, sagt der Bundesgerichtshof. Damit bestätigen die Richter das Verbot der Zusammenführung von Daten, welches das Bundeskartellamt ausgesprochen hatte.
Immer wieder kommt es zum Streit: Wann und wie lange darf man in der Wohnung musizieren? Gelten für Berufsmusiker andere Regeln als für Hobbyspieler? Der BGH hat nun Leitlinien aufgestellt. <em>Von Frauke Rödel.</em>
Der Bundesgerichtshof hat im VG Wort-Urteil den Urhebern das alleinige Recht an den Ausschüttungen zugesprochen. Seitdem zittern die Zeitungs-, Wissenschafts-, und Belletristikverlage, weil sie bereits erhaltene Tantiemen zurückzahlen müssen. Das freut alle freien Journalisten, alle Wissenschaftler – aber die Debatte gerät gerade durch eine dritte Urheberpartei in die Schieflage: Durch eben jene Autoren renommierter Buchverlage, die sich auf die Seite der Verlierer stellen, auf die Gegenseite. Analyse eines fehlgeleiteten Diskurses – mithilfe des vermutlichen strengsten Dialektikers Deutschlands.
Können Sie sich schon mal drauf einstellen: Mit der großen, tollen deutschen Buchkultur ist es jetzt vorbei. Der Bundesgerichtshof hat sie auf dem Gewissen. Mit einem Urteil entzieht er ihr die Geschäftsgrundlage – und das nur, weil er irgendsoein Gesetz unnötig gesetzestreu auslegt.
Wenn eine Uni-Bibliothek Bücher digitalisiert und an speziellen Leseplätzen anbietet, ist das legal. Das hat der EuGH geurteilt und damit einen Rechstreit der TU Darmstadt mit einem Verlag entschieden. Weitere Kopien der Digitalisierungen kosten dann aber.
Eigentlich sollte dies doch ein Paradebeispiel für die Auswüchse eines zerstörerischen Finanzkapitalismus sein und dementsprechend kommentiert werden. Eigentlich. Ein großer Teil der deutschen Medien schlägt sich jedoch „erwartungsgemäß“ auf Seiten der Aasgeier.
Schon seit 2012 weiss man, dass von Elsevier, Springer und Thieme Klage gegen den Dokumentlieferdienst der ETH-Bibliothek eingereicht wurde. Wie es aber weiterging war weitgehend unklar, insbesondere da die ETH-Bibliothek es tunlichst vermeidet, den Konflikt an die grosse Glocke zu hängen. Am 7. April 2014 fand am Handelsgericht des Kanton Zürich die Gerichtsverhandlung statt. Das…
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht bei Google nach Informationen der F.A.Z. eine Flut von Anfragen ein. Darunter sind auch Verweise auf kritische Medienberichte. (von Martin Gropp)
Der EuGH sei gehalten – so schrieb Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen zum Fall C-131/12, Google Spain und Google – „bei der Auslegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie Vernunft walten zu lassen, … um unangemessene und übermäßige Rechtsfolgen zu vermeiden“.
Die Interpretationen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung gehen weit auseinander. Für einen endgültigen Abgesang auf die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist es aber noch zu
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.
Nach der rechtskräftigen Verurteilung von Silvio Berlusconi zu einer mehrjährigen Haftstrafe wird eine Frage weitgehend ausgeklammert: Wie geht es tatsächlich weiter?
Zwei freiberufliche Computertechniker haben sich gegen Daimler durchgesetzt: Sie seien im Rahmen von Scheinwerkverträgen bei dem Autokonzern beschäftigt worden, urteilte nun das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. In Wirklichkeit seien sie Angestellte Daimlers gewesen.
Gehört Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit dazu? Ein Gericht entschied jetzt: ja. Damit bekommt eine Altenpflegerin 1000 Euro mehr Gehalt. Der Gesetzgeber muss einschreiten, fordert Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer, sonst wird Pflege unbezahlbar.