Bei der EU-Ratssitzung soll es wohl vor allem um zwei formale Fragen zu CETA gehen: (a) ist CETA ein „reines EU-Abkommen“ oder ein „gemischtes Abkommen“?, (b) soll CETA zur „vorläufigen Anwendung“ gebracht werden? Diese beiden Fragen hängen formal eng zusammen.
Der Umgang mit TTIP von EU und Bundesregierung
Im Umgang mit Entwicklungsländern, aber auch mit Industrieländern wie China, Russland, der Türkei und noch vielen anderen führen die westlichen Industriestaaten gerne das Wort Demokratie im Mund und fordern diese von den genannten ein. Nur, die Demokratie und die damit verbundenen Eigenschaften guter Staatsführung ("good governance") wie Transparenz, Partizipation, eine freie und plurale Presse, Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und ihres Zustandekommens werden in den demokratischen Ländern auch nur dann in Anschlag gebracht, wenn es den Regierenden und den vorherrschenden Lobbygruppen und ihren willfährigen Qualitätsjournalisten gerade in den Kram passt.
Das deutsche Apothekenwesen wird aus Sicht der Bundesregierung von den Freihandelsabkommen CETA und TTIP nicht umgekrempelt: Fremd- und Mehrbesitzverbot blieben erhalten, ebenso die Apothekenpflicht, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegenüber der ABDA mit.
Der Völkerrechts-Professor Markus Krajewski wurde von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) beauftragt, Reformvorschläge für das EU-Freihandelskommen TTIP mit den USA zu erarbeiten. Im Deutschlandfunk sprach sich Krajewski unter anderem für einen verbindlichen Verhaltenskodex und umfangreiche Transparenzregeln aus