In vielen Unternehmen werden Beschäftigte von automatisierten Systemen gesteuert, am stärksten bei der Plattformarbeit. Der Einsatz dieser Systeme in Arbeitsverhältnissen ist rechtlich noch nicht umfassend geregelt. Erste Gesetz(entwürf)e sollen Arbeiter*innen zu ihrem Recht verhelfen.
Millionen Lieferdienst- und Taxifahrer großer Online-Plattformen können auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Die EU-Staaten sprachen sich für neue Vorgaben...
Das Geschäft mit Essenslieferungen boomt, doch der Markt ist umkämpft. Vollbild-Recherchen zeigen: Lieferando überwacht offenbar automatisiert seine Mitarbeiter. Konkurrent Wolt setzt auf dubiose Subunternehmer.
Arbeiter:innen in Kenia sollten teils traumatisierende Texte lesen, um ChatGPT zu optimieren. Ihr Stundenlohn: bis zu zwei US-Dollar. Eine Recherche des Time Magazines zeigt: Hinter dem Hype um die Künstliche Intelligenz steckt auch eine Geschichte von Ausbeutung im globalen Süden.
Der Lieferdienst Lieferando speichert laut Recherchen des Bayerischen Rundfunks detaillierte Tracking-Daten seiner Fahrerinnen und Fahrer. Experten sehen schwere Verstöße gegen den Datenschutz. Lieferando widerspricht.
Ein hervorragender Bericht zur re:publica 2022. Besonders gelobt würde Tantes Vortrag zu Web3. Außerdem ein Interview mit Yasmin_Fahimi über Digitalisierung in der Arbeitswelt, Plattformarbeit, algorithmisches Management. Zum Schluss noch ein paar kritische Anmerkungen zu den Auftritten von Personen aus der Regierung
Wie gelingt der Wandel zu einer nachhaltigen Lebensweise? Und welche Rolle spielen globale Internetkonzerne dabei? Die Philosophin Eva von Redecker und der Soziologe Philipp Staab diskutieren, wie Algorithmen dem Gemeinwohl dienen könnten.
Genossenschaftliche Lieferdienste wie Khora in Berlin wollen die prekäre Arbeit der Fahrradkuriere sicherer und sozialer machen. Wie gut kann das gelingen?
Wer über Plattformen Geld verdient, kennt die meist schlechten Arbeitsbedingungen. Bald soll das selbstherrliche Vorgehen der Betreiber gestoppt und reguliert werden.
Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.
Digitale Plattformen sorgen für Beschäftigung, doch die Machtverhältnisse zwischen Plattformbetreiber*innen und -tätigen sind oft zu ungleich verteilt. Jetzt hat das BMAS Eckpunkte für mehr Sozialschutz und faire Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie vorgelegt.
Gegen die großen Digitalkonzerne kommt man nicht an? Das ändert sich gerade. Neue Kooperationen zwischen Internetbewegungen und klassischen Gewerkschaften ernten erste Erfolge. Der Fall Youtube zeigt es.
Jeder Handgriff wird aufgezeichnet, Austausch zwischen Kolleg:innen sofort unterbunden - ein neuer Bericht über die Arbeitsbedingungen bei Amazon liefert Gründe, nicht mehr dort einzukaufen.
Mit ihrer Gewerkschaft ziehen mehrere Fahrer des Transportvermittlers Uber gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht. Sie wollen wissen, was die Plattform über sie speichert und nach welchen Kriterien bewertet wird, um sich besser gegen Diskriminierung wehren zu können. Das Verfahren könnte die Position v