In vielen Unternehmen werden Beschäftigte von automatisierten Systemen gesteuert, am stärksten bei der Plattformarbeit. Der Einsatz dieser Systeme in Arbeitsverhältnissen ist rechtlich noch nicht umfassend geregelt. Erste Gesetz(entwürf)e sollen Arbeiter*innen zu ihrem Recht verhelfen.
Wer über Plattformen Geld verdient, kennt die meist schlechten Arbeitsbedingungen. Bald soll das selbstherrliche Vorgehen der Betreiber gestoppt und reguliert werden.
Microsoft hat die Office-Suite 365 um Funktionen erweitert, mit denen Unternehmen die Arbeitsgepflogenheiten ihrer Belegschaft detailliert beobachten können.
Saisonarbeiter*innen in Tirol werden zur einvernehmlichen Kündigung gedrängt oder rückwirkend gekündigt und offenbar wissentlich einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Bei der Arbeiterkammer in Tirol haben sich Dutzende mit teils haarsträubenden Berichten gemeldet. Drei Betroffene erzählen vom fahrlässigen Umgang mit dem Corona-Virus durch Vorgesetzte und wie sie um ihren Lohn gebracht wurden.
Sie bekommen Aufträge über Internetplattformen vermittelt - dennoch sind Crowdworker dort nicht angestellt. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden.
Die Tagelöhner von heute erhalten ihre Aufträge per Computer oder Smartphone: Essenslieferdienste wie Deliveroo, der Fahrdienst Uber oder „Amazon Mechanical Turk“ – sie alle setzen auf Gig Economy, Plattformökonomie und Crowdworking. Errungenschaften des Arbeitsrechts interessieren da kaum mehr.
Kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten verglich Emmanuel Macron seine Gegenkandidaten François Fillon und Jean-Luc Mélenchon mit der Radikalität von »Thatcher und Trotzki«. Macron selbst hingegen schien in einiger Distanz zu den Instrumenten und Ansichten der Iron Lady zu stehen.
Mit solcher Spannung wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schon lange nicht mehr erwartet. Auf dem Prüfstand stand einer der Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft deutscher Prägung. (Von Martin Höpner)
Die Seminare zur Niederhaltung von Betriebsräten und Gewerkschaften, die Dirk Schreiner + Partner anbieten, treffen immer öfter auf lautstarken Protest.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Hans Böckler Stiftung veranstalten gemeinsam am 25. und 26. März 2014 einen Rechtspolitischen Kongress in Berlin. Erfahren Sie mehr auf diesen Seiten.
Am 16. Dezember beginnt die dritte Verhandlungsrunde für ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Der DGB betont: Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards sind nicht verhandelbar. Der Klartext.
Im Streit über das kirchliche Arbeitsrecht ist eine schnelle Lösung nicht in Sicht. Gewerkschaft und evangelische Kirche signalisieren aber Gesprächsbereitschaft. Für die 1,3 Millionen Beschäftigten geht nicht nur um mehr Geld, sondern auch um ein Streikrecht.
In einer Diskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) am Donnerstag in Köln zeigte sich, noch fehlen Konzepte für eine Arbeitsmarktpolitik, die die durch den technischen Wandel bedingten neuen Arbeitsformen ausreichend berücksichtigen.
Gehört Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit dazu? Ein Gericht entschied jetzt: ja. Damit bekommt eine Altenpflegerin 1000 Euro mehr Gehalt. Der Gesetzgeber muss einschreiten, fordert Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer, sonst wird Pflege unbezahlbar.
Immer mehr Arbeitsverträge seien rechtswidrig, sagt Jurist Peter Schüren. Er fordert „Abschreckung“: Eine Firma verzichte auf unbezahlte Überstunden, wenn sie „250.000 Euro Bußgeld und fünf Millionen Euro Gewinnabschöpfung hinter sich hat“.
A. Kersting. Studien zum ausländischen, vergleichenden und internationalen Arbeitsrecht - Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft, Trier, Bd. 30 Nomos, Baden-Baden, (2012)