Das Gutachten behandelt Fragestellungen, wie Werkvertrag und Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) voneinander abzugrenzen sind und unter welchen Voraussetzungen ein (vermeintlicher) Werkvertrag als Arbeitsvertrag (bzw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) zu qualifizieren ist.
13 aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge in elf Jahren? Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das nicht gegen EU-Recht verstößt. EU-Parlamentarier sprechen von einer Aushebelung der Arbeitnehmerrechte.
Zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem existiert ein Machtgefälle, das ausgeglichen werden muss. Doch diese Sichtweise geht verloren, warnt Politikprofessorin Britta Rehder.